Soweit sich nachstehend nichts weiter ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. FA-Car Design haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet FA-Car Design nicht für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die vertragliche Haftung von FA-Car Design ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller gesetzlich geregelte Ansprüche geltend macht. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
Sofern FA-Car Design fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von einem Monat an FA-Car Designauf dessen Kosten zurückzusenden.
Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. FA-Car Design behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mangelansprüche zwei Jahre bei neuen Waren und ein Jahr bei gebrauchten Waren. Fristbeginn erfolgt mit Lieferung der Sache.